Licht-Richtlinien für Bildschirmarbeitsplätze

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Die dunkle Jahreszeit

Künstliche Beleuchtung am Arbeitsplatz ist absolut notwendig, das natürliche Tageslicht ist aber definitiv unschlagbar! Warum ist das so?

Das natürliche Tageslicht ist deutlich intensiver als künstliches Licht. Das merken wir immer wieder schnell, wenn die Tage wieder kürzer werden und das Kunstlicht eine größere Rolle spielt, als das im Sommer der Fall ist. Gerade bei künstlicher Beleuchtung findet sowohl die Beleuchtungsstärke, die in der Einheit Lux gemessen wird, wie auch für die verwendete Lichtfarbe, die in der Einheit Kelvin angegeben wird, eine gesonderte Beachtung. Beim Tageslicht haben die Jahreszeit, Bewölkung und Einfallswinkel einen erheblichen Einfluss diese Parameter. An einem wolkenfreien Sommertag erreicht die Sonne unterfreiem Himmel am Mittag eine Beleuchtungsstärke von bis zu 100.000 Lux. Zur gleichen Tageszeit an einem bewölkten Sommertag, werden nur noch ca. 20.000 Lux erreicht und an einem Wintertag bei vergleichbaren Bedingungen, werden es nur noch ca. 3.500 Lux.

Die Arbeitsplätze

Es ist also naheliegend, dass wir an künstlicher Beleuchtung in Gebäuden nicht vorbeikommen. Bei einer guten Lichtplanung und die ist gemäß Arbeitsstättenrichtlinie zwingend erforderlich, sollten wir das natürliche Licht so gut wie möglich ausnutzen. Mutter Natur kann Beleuchtung definitiv immer noch am besten. Das ist sowohl für das Wohlbefinden wichtig, wie auch im Hinblick auf den Energieverbrauch und die Lebensdauer der Leuchtmittel. Die Einbindung einer Dimmung, setzt automatisch den Einsatz von Sensoren voraus. Zweierlei Parameter werden dabei geprüft und geregelt. Die Helligkeit und die Bewegungserkennung. Die Sensoren die vorgeschriebene Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz permanent überprüfen, stellen bei Bedarf künstliches Licht über die Dimmung zur Verfügung. Dem Tageslicht wird in der Praxis dann so viel Kunstlicht beigemischt, wie es die Arbeitsstättenrichtlinie erfordert. Es wird aber auch nicht unnötig viel Strom verbraucht, wenn die Beleuchtung ausreichend ist. Am Beispiel eines Bildschirmarbeitsplatzes müssen das dann mind. 500 Lux sein.

Licht in dein Leben

Aber auch heute ist natürlich darauf zu achten, dass die geplante Beleuchtung auch den Richtlinien für Bildschirmarbeitsplätze entspricht. Oft tritt dieses Problem beispielsweise auf, wenn alte Leuchtstoffröhren gegen moderne LED-Röhren ausgetauscht werden. Bei einer Flurbeleuchtung ist das kein Problem. Hier sind die Anforderungen nicht so hoch. An einem Bildschirmarbeitsplatz werden strengere Maßstäbe angelegt. Die Abstrahlwinkel beider Leuchtmittel unterscheiden sich deutlich und die Reflektoren arbeite nicht mehr so, wie das ursprünglich mal gedacht war. Im Falle von Bildschirmarbeitsplätzen kommt man in der Praxis im Sanierungsfall nicht an einer neuen Leuchte vorbei. Die Umrüstung von Bestandsleuchten auf LED kann in anderen Bereichen aber sinnvoll sein. Wenn ein Großbetrieb mit einer erheblichen Anzahl an bestehenden Lichtpunkten, den Lichtpunkten ein „zweites Leben“ schenken möchte.

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